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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WG Solar Concept GmbH

§ 1 Vertragsgrundlagen, Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die im Zusammenhang mit unseren Leistungen und Lieferungen geltenden vertraglichen Vereinbarungen ergeben sich aus unserem Angebot und diesen Geschäftsbedingungen. Unsere Leistungen und Lieferungen werden im Folgenden als „Vertragsgegenstand“ bezeichnet.

(2) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen haben.

(3) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(4) Unser Angebot kann vom Kunden innerhalb von vier Wochen angenommen werden. Maßgeblich ist der Zugang der Annahme bei uns. Eine Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden kommt zustande, wenn unser Angebot vom Kunden innerhalb der genannten Frist angenommen wird.

(5) Von uns gefertigte zeichnerische oder sonstige graphische Darstellungen verstehen sich als Näherungsdarstellungen.

§ 2 Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und der WG Solar Concept GmbH:

WG Solar Concept GmbH
Rudolf-Diesel Str. 38
71154 Nufringen

Kontakt: Tel: +49 (0) 7032 784 4438
E-Mail: info@wg-solar-concept.de

Registereintrag: AG Stuttgart, HRB 740513
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 282462558

§ 3 Leistungsinhalt und Leistungszeitpunkt

(1) Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus unserem Angebot, welches der Kunde angenommen hat.

(2) Wir sind zu Teillieferungen und –leistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

(3) Soweit wir eine verbindlich vereinbarte Frist nicht einhalten und die Geltendmachung von Rechten des Kunden eine angemessene Nachfrist voraussetzt, so beträgt die Nachfrist mindestens zwei Wochen. Die Voraussetzungen des Verzugs werden durch diese Regelung nicht berührt.

(4) Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

(5) Es ist nicht ausgeschlossen, dass nach Abschluss des Vertrags Umstände eintreten, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen weitere kostenpflichtige Leistungen erforderlich machen, um eine Photovoltaikanlage einspeisebereit an das Stromnetz anzuschließen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zuständige Netzbetreiber für seinen Netzbereich besondere Anforderungen an den Anschluss der Anlage oder die Messung des erzeugten Stroms stellt. In den genannten Fällen werden wir den Kunden hierüber informieren und ein zusätzliches Angebot für die ergänzenden Leistungen unterbreiten.

§ 4 Urheberrechte

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Ertragsprognosen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 5 Bereitstellung individueller Messwerte für Solarmodule

(1) Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass ihm individuell gemessene Werte der gelieferten Solarmodule, insbesondere sog. Flash-Listen zur Verfügung gestellt werden.

(2) Soweit wir dem Kunden von einem Dritten (z. B. Hersteller) individuell gemessene Werte von Solarmodulen zur Verfügung stellen, entstehen hieraus keine vertraglichen Verpflichtungen für uns. Die Daten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften durch uns dar, es sei denn dies wird zwischen den Parteien vereinbart.

§ 6 Rücktritt vom Vertrag

(1) Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir trotz rechtzeitigem Abschluss eines Deckungsgeschäfts aufgrund unvollständiger, unrichtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten den Vertragsgegenstand nicht erhalten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die ausbleibende oder fehlerhafte Selbstbelieferung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu verantworten ist. Wir werden den Kunden über die ausgebliebene Selbstbelieferung oder Montage unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

(2) Wir sind unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 alternativ dazu berechtigt, dem Kunden andere Waren als vereinbart anzubieten und eine angemessene Frist zur Annahme des Angebots zu setzen. In diesem Fall sind wir nach Ablehnung des Angebotes durch den Kunden oder nach Ablauf der Annahmefrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Wir sind ferner aus wichtigem Grund zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde gegenüber uns falsche Angaben, über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat. Wir sind auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn unser Entgeltanspruch gegen den Kunden gefährdet ist, weil eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Kunden fruchtlos durchgeführt wurde, der Kunde die Versicherung an Eides statt über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wurde.

§ 7 Einsatz von Erfüllungsgehilfen und Vertretern

Wir sind berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen zu beauftragen.

§ 8 Vom Kunden zu erbringende Leistungen bei der Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen, Speichern und Wallboxen

Der Kunde ist – soweit wir die genannten Pflichten nicht ausdrücklich selbst übernommen haben – in eigener Person und auf eigene Kosten dafür verantwortlich,

· rechtzeitig abzuklären, ob und wie er die vertraglichen Leistungen finanziert und ob er öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen kann. Wir vermitteln keine Finanzdienstleistungen und erteilen diesbezüglich auch keine Beratung. Dem Kunden wird empfohlen, im Falle der Fremdfinanzierung vor der Unterzeichnung des Auftrags mit der finanzierenden Bank unter Vorlage des Bestellformulars mit sämtlichen Vertragsanlagen abzuklären, ob deren Finanzierungsanforderungen erfüllt werden.

· ein Gerüst oder eine Absturzsicherung für die Montage der Photovoltaikanlage zu stellen. Die Kosten hierfür sind in unserem Angebot nicht enthalten. Hierfür ist ein separates Angebot eines Gerüstbauers einzuholen.

· alle rechtlichen und steuerlichen Fragen zum Bau und zur Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage abzuklären. Zu diesen Fragen gehören bei photovoltaischen Anlagen Voraussetzungen und Umfang der Rechte und Pflichten des Kunden nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie die Frage, inwieweit auf den produzierten Strom aus der Photovoltaikanlage  Abgaben und Steuern fällig werden. Bei photovoltaischen Anlagen ist das Erfordernis von öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Zustimmungen und Genehmigungen für die Anlage zu prüfen. Soweit Zustimmungen oder Genehmigungen erforderlich sind, ist der Kunde dafür verantwortlich, sie rechtzeitig einzuholen. Nutzt der Kunde ein fremdes Gebäude oder Grundstück für die Photovoltaikanlage, gehören alle mietrechtlichen Fragen und Verhandlungen zum Verantwortungskreis des Kunden. Wir erteilen keine Rechts- und Steuerberatung.

· zu überprüfen, ob ein von ihm für die Installation der Photovoltaikanlage vorgesehene Dach- oder Bodenfläche einen geeigneten Untergrund für die Photovoltaikanlage bildet. Bei Gebäude-Photovoltaikanlagen ist insbesondere zu berücksichtigen, ob das Gebäude statisch geeignet ist, die Photovoltaikanlage zu tragen. Bestehen begründete Zweifel an der Statik, so können wir vom Kunden den Nachweis der statischen Eignung des Gebäudes verlangen. Kunden obliegt die Prüfung, dass in allen von der Montage betroffenen Gebäudeteilen keine asbesthaltigen Stoffe enthalten sind, welche die vorgesehenen Montagearbeiten erschweren oder ausschließen.

· die Erfüllung aller Rechtspflichten im Zusammenhang mit der Solar-Dachpflicht, u.a. die Eingabe von Daten in das Marktstammdatenregister.

· bei einem zu belegenden Ziegeldach ca. 10 Ziegel zum Ersatz defekter oder gebrochener Ziegel bereitzuhalten.

· bauseitige Leerrohre/Kabelwege und Trassen zur Leitungsverlegung bereitzuhalten und alle ggf. notwendigen Erdarbeiten (insbesondere für die Verlegung von AC-Kabeln) durchzuführen.

· sämtliche Arbeitsbereiche (z. B. Zählerschrank, Pot-Schiene, Wechselrichter und Batteriemontageplatz) vor Montagebeginn freizuräumen.

§ 9 Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln

(1) Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln ergeben sich aus dem  Gesetz, soweit in diesen AGB und durch individuelle Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt wurde.

(2) Ein Mangel des Vertragsgegenstands liegt nicht schon alleine deswegen vor, weil der tatsächliche Ertrag oder Gewinn der Photovoltaikanlage oder Solarmodule die Werte einer von uns oder einem Dritten erstellten Prognose (z. B. im Rahmen der Projektierung) unterschreiten. Die Prognose stellt eine Schätzung auf der Grundlage von Erfahrungswerten dar, von deren Ergebnissen die tatsächlich erzielten Erträge abweichen können.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

(4) Es wird keine Gewähr für Schäden des Vertragsgegenstands übernommen, soweit diese auf nachfolgende Gründe zurückzuführen und nicht von uns zu vertreten sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch uns erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter.

(5) Die Rechte des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe der Photovoltaikanlage.

(6) Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

§ 10 Schadensersatz

(1) Unsere vertragliche und deliktische Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen).

(2) Unsere Haftung ist auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Insofern haften wir für alle Schäden.

(3) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Unberührt von den Regelungen dieses Paragrafen bleibt unsere Haftung aus der Abgabe von Garantien und Zusicherungen sowie aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).

(5) Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

(6) Datenschutzrechtliche Ansprüche werden von diesem Paragraphen nicht berührt.

§ 11 Übergang von Nutzen und Lasten, Gefahrübergang

Nutzen und Lasten der Photovoltaikanlage gehen über, wenn die PV-Anlage fertig gestellt und die Schlussrechnung dem Kunden zugegangen ist. Zu diesem Zeitpunkt gehen auch die Gefahren auf den Kunden über.

§ 12 Garantie

Eine über unsere Gewährleistungsverpflichtungen hinaus gehende Garantie wird durch uns nicht übernommen, es sei denn, es besteht eine individuelle Garantievereinbarung. Soweit eine Garantie von den Herstellern einzelner Komponenten wie Solarmodule oder Wechselrichter übernommen wird, obliegt dem Kunden die Geltendmachung seiner Rechte gegenüber dem Hersteller.

§ 13 Form von Erklärungen

(1) Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden gegenüber uns haben in Textform zu erfolgen. Die Adresse für schriftliche Mitteilungen lautet: WG Solar Concept GmbH, Rudolf-Diesel Str.38, 71154 Nufringen. Die Email-Adresse lautet: info@wg-solar-concept.de.

(2) Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

§ 14 Zahlungsmodalitäten

(1) Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.

(2) Der Abzug von Skonto ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig.

(3) Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum am Vertragsgegenstand bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor.           

(2) Über Zwangsvollstreckungen Dritter in den Vertragsgegenstand hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die am Vertragsgegenstand bestehenden Rechte hinzuweisen.

§ 16 Produktinstruktionen

Der Kunde ist verpflichtet, die von uns übergebenen Produktinstruktionen sorgfältig zu beachten und an etwaige Nutzer unter besonderem Hinweis weiterzuleiten.

§ 17 Abwehrklausel

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.

§ 18 Datenschutz

Wir erfassen und verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden, die wir im Rahmen des Abschlusses und der Abwicklung dieses Vertrags erhalten, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Alle Informationen hierzu werden von uns im Internet unter https://wg-solar-concept.de/datenschutz. Auf Wunsch schicken wir diese Informationen per Post an den Kunden.

§ 19 Geltendes Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag unvollständig sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.