Bislang blieb meist nur die Einspeisung ins öffentliche Netz. Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen für Energy Sharing eröffnet sich nun eine völlig neue Möglichkeit: Erneuerbarer Strom kann gemeinschaftlich genutzt werden – auch über Grundstücks- und Gebäudegrenzen hinweg.
Seit Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland erstmals gesetzlich geregelt. Damit entsteht ein wichtiger Baustein für eine dezentrale, bürgernahe und nachhaltige Energieversorgung. Erstmals können auch Mieter, Wohnungseigentümer, Unternehmen und Kommunen direkt von regional erzeugtem Solar- oder Windstrom profitieren.
Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing bezeichnet die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energieanlagen durch mehrere Teilnehmer.
Im Gegensatz zum klassischen Eigenverbrauch oder Mieterstrommodell wird der Strom dabei nicht zwingend im selben Gebäude verbraucht. Stattdessen erfolgt die Verteilung über das öffentliche Stromnetz.
Ein typisches Beispiel:
Eine Bürgerenergiegenossenschaft betreibt eine Photovoltaikanlage auf einem Hallendach. Die erzeugte Energie wird nicht ausschließlich eingespeist, sondern anteilig von Mitgliedern der Gemeinschaft genutzt. Dadurch profitieren auch Menschen ohne eigenes Dach von regional erzeugter Solarenergie.
Die rechtliche Grundlage: § 42c EnWG
Mit der Einführung des § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde Energy Sharing erstmals rechtlich ermöglicht. Die Regelung trat im Juni 2026 in Kraft und schafft einen verbindlichen Rahmen für die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus:
Photovoltaikanlagen
Windenergieanlagen
Batteriespeichern in Verbindung mit EE-Anlagen
Das Modell basiert auf einer sogenannten Teilversorgung. Das bedeutet: Teilnehmer erhalten den Stromanteil, der tatsächlich zeitgleich erzeugt oder zwischengespeichert wurde. Für den verbleibenden Strombedarf bleibt ein klassischer Stromlieferant erforderlich.
Wer kann teilnehmen?
Sharing-Lieferanten
Als Sharing-Lieferanten kommen unter anderem infrage:
Privatpersonen
Bürgerenergiegesellschaften
Energiegenossenschaften
Kommunale Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen
Wichtig ist, dass die Anlage nicht überwiegend einer gewerblichen Haupttätigkeit dient.
Sharing-Abnehmer
Zu den Nutzern des gemeinschaftlich erzeugten Stroms zählen:
Privathaushalte
Mieter
Wohnungseigentümer
Kleine und mittlere Unternehmen
Kommunale Einrichtungen
Reststrom-Lieferanten
Da erneuerbare Energien nicht jederzeit verfügbar sind, wird ergänzend ein klassischer Stromanbieter benötigt, der die Versorgung bei fehlender Erzeugung übernimmt.
Sharing-Dienstleister
Die energiewirtschaftliche Abwicklung ist komplex. Spezialisierte Dienstleister übernehmen daher häufig:
Messstellenbetrieb
Bilanzierung
Abrechnung
Vertragsmanagement
Marktkommunikation
Netzbetreiberkommunikation
Wie funktioniert Energy Sharing technisch?
Die technische Grundlage bilden intelligente Messsysteme (Smart Meter) sowie digitale Bilanzierungs- und Abrechnungssysteme.
Alle 15 Minuten wird erfasst:
wie viel Strom erzeugt wurde,
wie hoch der Verbrauch der Teilnehmer ist,
welcher Anteil jedem Nutzer zugeordnet werden kann.
Der Ablauf:
Eine Solaranlage erzeugt Strom.
Die erzeugte Energie wird digital gemessen.
Der Verbrauch der Teilnehmer wird erfasst.
Alle Daten werden viertelstündlich bilanziert.
Der erzeugte Strom wird anteilig zugeordnet.
Fehlende Energiemengen liefert der Reststromanbieter.
Dadurch bleibt die Versorgung jederzeit gesichert.
Smart Meter als Voraussetzung
Für die Teilnahme am Energy Sharing ist ein intelligentes Messsystem erforderlich.
Diese Smart Meter ermöglichen:
viertelstündliche Verbrauchsmessungen
automatische Datenübertragung
transparente Abrechnung
digitale Verbrauchsauswertungen
Der bundesweite Smart-Meter-Rollout läuft bereits und bildet die technische Grundlage für zukünftige Energiegemeinschaften.
Die Rolle von Batteriespeichern
Batteriespeicher erhöhen den Nutzen von Energy Sharing erheblich.
Überschüssiger Solarstrom kann gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden – beispielsweise in den Abendstunden oder nachts.
Dadurch steigt:
der Anteil erneuerbarer Energien,
die Eigenversorgung der Gemeinschaft,
die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems.
Vertragsgestaltung: Was Teilnehmer wissen sollten
In der Regel bestehen beim Energy Sharing zwei Vertragsverhältnisse:
Sharing-Vertrag
Dieser regelt:
Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft
Strompreis
Laufzeiten
Kündigungsfristen
Rechte und Pflichten der Teilnehmer
Reststromvertrag
Dieser deckt den Strombedarf außerhalb der Erzeugungszeiten ab und läuft parallel zum Sharing-Vertrag.
Wichtige Prüfpunkte
Vor Vertragsabschluss sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
Laufzeit und Kündigungsfristen
Preisanpassungsklauseln
Mindestabnahmemengen
Regelungen bei Anlagenausfällen
Datenschutz und Datennutzung
Welche Vorteile bietet Energy Sharing?
1. Mehr Teilhabe an der Energiewende
Nicht jeder besitzt ein Eigenheim oder eine geeignete Dachfläche. Energy Sharing ermöglicht auch Mietern und Wohnungseigentümern die direkte Nutzung regional erzeugter Energie.
2. Günstiger regionaler Ökostrom
Je nach Projekt können Teilnehmer Strom günstiger beziehen als über klassische Stromtarife.
3. Höhere Akzeptanz für Erneuerbare Energien
Wer direkt von einer Anlage profitiert, unterstützt deren Ausbau meist deutlich stärker.
4. Stärkung regionaler Wertschöpfung
Die wirtschaftlichen Vorteile bleiben stärker in der Region und kommen unter anderem zugute:
Kommunen
Energiegenossenschaften
Handwerksbetrieben
lokalen Unternehmen
5. Transparenz über den eigenen Verbrauch
Smart Meter ermöglichen detaillierte Einblicke in den Stromverbrauch und helfen dabei, Energie effizienter zu nutzen.
6. Optimale Nutzung erneuerbarer Energien
Anstatt Überschüsse ausschließlich ins Netz einzuspeisen, kann lokal erzeugter Strom direkt innerhalb der Gemeinschaft genutzt werden.
7. Unterstützung der Sektorenkopplung
Energy Sharing lässt sich hervorragend kombinieren mit:
Wärmepumpen
Batteriespeichern
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
intelligenten Energiemanagementsystemen
Welche Herausforderungen gibt es?
Trotz des großen Potenzials befindet sich Energy Sharing in Deutschland noch am Anfang.
Komplexe energiewirtschaftliche Prozesse
Insbesondere Bilanzierung, Marktkommunikation und Abrechnung erfordern professionelle Lösungen.
Smart-Meter-Rollout
Noch nicht alle Haushalte verfügen über die notwendige Messtechnik.
Wirtschaftlichkeit
Aktuell existieren in Deutschland keine speziellen Förderungen oder reduzierten Netzentgelte wie in einigen anderen europäischen Ländern.
Begrenzte Verfügbarkeit
Viele Projekte befinden sich noch im Aufbau. Interessenten sollten sich bei lokalen Energiegenossenschaften, Stadtwerken oder spezialisierten Anbietern informieren.
Was können wir von Österreich lernen?
Österreich gilt als europäischer Vorreiter beim Energy Sharing.
Dort existieren bereits mehrere tausend Energiegemeinschaften mit über hunderttausend Teilnehmern. Der Erfolg basiert auf:
vereinfachten Regelungen
reduzierten Netzentgelten
steuerlichen Vorteilen
digitalen Plattformlösungen
Die Erfahrungen zeigen, welches Potenzial Energy Sharing langfristig auch in Deutschland entfalten kann.
Welche Rolle spielt Photovoltaik?
Photovoltaik wird die wichtigste Technologie für Energy Sharing in Deutschland sein.
Gründe hierfür sind:
hohe Wirtschaftlichkeit
sinkende Anlagenkosten
schnelle Installation
dezentrale Stromerzeugung
hohe gesellschaftliche Akzeptanz
Besonders geeignet sind größere Dachanlagen auf:
Gewerbegebäuden
Landwirtschaftsbetrieben
Mehrfamilienhäusern
kommunalen Gebäuden
Chancen für Unternehmen, Kommunen und die Wohnungswirtschaft
Unternehmen
Nutzung überschüssiger Solarenergie
Beteiligung von Mitarbeitenden
Verbesserung der Nachhaltigkeitsstrategie
Senkung von Energiekosten
Kommunen
Aufbau lokaler Energiegemeinschaften
Stärkung regionaler Wertschöpfung
höhere Akzeptanz für Energieprojekte
Unterstützung kommunaler Klimaziele
Wohnungswirtschaft
neue Modelle für Mieterstrom
Attraktivitätssteigerung von Immobilien
bessere Nutzung vorhandener Dachflächen
Die Zukunft des Energy Sharings in Deutschland
Viele Experten sehen in Energy Sharing einen zentralen Baustein des zukünftigen Energiesystems.
Mit der zunehmenden Digitalisierung der Energiewirtschaft, dem Ausbau intelligenter Messsysteme und der weiteren Verbreitung von Photovoltaik wird die gemeinschaftliche Nutzung von Strom immer einfacher und wirtschaftlicher.
Die Entwicklung geht weg von einer zentralen Versorgung hin zu einem dezentralen, flexiblen und bürgernahen Energiesystem, in dem Bürger, Unternehmen und Kommunen aktiv an der Energieversorgung beteiligt sind.
Fazit
Energy Sharing eröffnet völlig neue Möglichkeiten für die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland.
Mit dem neuen § 42c EnWG können Bürger, Unternehmen und Kommunen erstmals gemeinschaftlich erzeugten Solar- oder Windstrom rechtssicher über das öffentliche Netz teilen. Gleichzeitig profitieren auch Mieter und Wohnungseigentümer ohne eigenes Dach direkt von der Energiewende.
Auch wenn sich Marktstrukturen und regulatorische Rahmenbedingungen noch weiterentwickeln werden, markiert Energy Sharing einen wichtigen Meilenstein für die dezentrale Energieversorgung der Zukunft.
WG Solar Concept GmbH unterstützt Unternehmen, Kommunen, Wohnungswirtschaft und Projektentwickler bei der Planung und Umsetzung moderner Photovoltaik- und Energiekonzepte. Gerne beraten wir Sie zu den Chancen, Möglichkeiten und wirtschaftlichen Potenzialen von Energy Sharing.